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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 25. Juli 2026

Diese AGB gelten für Full-Service-Leistungen und die Vermietung von Veranstaltungstechnik (Dry Hire) an Verbraucher und Unternehmer. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner ist Event4U Veranstaltungstechnik, Inhaber Leon Ademaj, Rogginger Straße 4a, 93101 Pfakofen („Event4U“). Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Event4U ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Unterzeichnung, ausdrückliche Annahme des Angebots oder Beginn der Leistung mit Zustimmung des Kunden zustande. Änderungen des vereinbarten Umfangs bedürfen einer Abstimmung in Textform; hieraus entstehender Mehraufwand wird zusätzlich berechnet.

3. Leistungsumfang und Mitwirkung

Maßgeblich sind Angebot, Auftragsbestätigung und gegebenenfalls technische Unterlagen. Der Kunde stellt Event4U rechtzeitig alle für Planung und Durchführung nötigen Angaben zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Veranstaltungsort, Zeiten, Ablauf, Gästezahl, Zugänglichkeit, Stromversorgung, vorhandene Technik, Untergrund, Sicherheitsvorgaben und Indoor-/Outdoor-Bedingungen.

Notwendige Genehmigungen, Veranstalterpflichten sowie die Verkehrssicherung außerhalb des übernommenen Leistungsumfangs bleiben beim Kunden. Verzögerungen oder Zusatzaufwand aufgrund fehlender oder unzutreffender Angaben können angemessen zusätzlich berechnet werden.

4. Preise und Zahlung

Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen.

  • Bei Full-Service-Aufträgen ab 1.000 Euro Auftragswert werden 30 % nach Auftragsbestätigung fällig.
  • Der Restbetrag ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Veranstaltung ohne Abzug fällig.
  • Bei Full-Service-Aufträgen unter 1.000 Euro ist der Gesamtbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Leistung fällig.
  • Dry Hire ist vollständig vor oder spätestens bei Übergabe zu bezahlen.

Abweichende Zahlungsbedingungen, Vorkasse oder Rechnungskauf können im Angebot vereinbart werden. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Kaution beim Dry Hire

Event4U kann abhängig von Mietwert, Wiederbeschaffungswert, Mietdauer und Risiko eine Kaution verlangen. Sie wird vor Vertragsschluss mitgeteilt. Orientierung sind 20 % des Wiederbeschaffungswerts, mindestens 100 Euro und regelmäßig höchstens 1.000 Euro; bei besonders hochwertiger oder risikoreicher Technik kann individuell eine höhere Kaution vereinbart werden.

Die Kaution wird grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen nach vollständiger, fristgerechter und schadensfreier Rückgabe erstattet. Berechtigte Forderungen dürfen nachvollziehbar verrechnet werden.

6. Übergabe, Gebrauch und Rückgabe von Miettechnik

Der Kunde prüft die Mietgegenstände bei Übergabe auf erkennbare Mängel und Vollständigkeit. Die Technik darf nur für den vereinbarten Zweck, entsprechend der Einweisung und unter Beachtung aller Sicherheitsvorgaben eingesetzt werden. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der Zustimmung von Event4U.

Der Kunde schützt die Technik insbesondere vor Diebstahl, Feuchtigkeit, Hitze, Frost, Staub, Überlastung und unsachgemäßer Bedienung. Eingriffe, Reparaturen oder Veränderungen sind ohne Zustimmung unzulässig. Störungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Bei verspäteter Rückgabe kann für jeden begonnenen zusätzlichen Miettag der vereinbarte Tagesmietpreis verlangt werden. Nachweisbare weitere Schäden bleiben vorbehalten; ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

7. Verlust, Beschädigung und Reinigung

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretende Beschädigungen und Verluste während seiner Obhut. Berechnet werden die erforderlichen und nachgewiesenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten unter Berücksichtigung von Alter und Zustand. Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist nicht zu ersetzen. Außergewöhnliche, vom Kunden verursachte Reinigung kann nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.

8. Termine, Aufbau und Abnahme

Vereinbarte Zeitfenster setzen voraus, dass Zufahrt, Arbeitsflächen, Stromversorgung und erforderliche Freigaben rechtzeitig verfügbar sind. Bei Full-Service zeigt Event4U die Fertigstellung der vereinbarten technischen Leistung an. Offensichtliche Abweichungen sollen möglichst vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, damit eine Abhilfe noch möglich ist. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

9. Stornierung durch den Kunden

Stornierungen sollen in Textform erfolgen. Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder ausgeübt wird, kann Event4U als pauschalierten Ausgleich folgende Anteile des vereinbarten Auftragswerts verlangen:

Zeitpunkt des ZugangsPauschale
mehr als 60 Tage vor Leistungsbeginn10 %
31 bis 60 Tage25 %
15 bis 30 Tage50 %
8 bis 14 Tage70 %
2 bis 7 Tage85 %
weniger als 48 Stunden oder Nichtabnahme90 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Event4U darf einen höheren tatsächlichen Schaden nachweisen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vermietung werden angerechnet. Bereits entstandene, nicht stornierbare Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits in der Pauschale enthalten sind.

Event4U kann nach Verfügbarkeit freiwillig eine einmalige Umbuchung auf einen Termin innerhalb von zwölf Monaten anbieten. Ein Anspruch besteht nicht; Fremd- und Mehrkosten bleiben zahlbar.

10. Wetter und Outdoor-Veranstaltungen

Der Kunde sorgt für geeignete Schlechtwetteralternativen und einen sicheren Veranstaltungsrahmen, soweit dies nicht ausdrücklich von Event4U übernommen wurde. Bei Sicherheitsbedenken, ungeeigneter Witterung oder behördlichen Vorgaben darf Event4U den Aufbau oder Betrieb anpassen, unterbrechen oder einstellen. Sicherheit hat Vorrang.

Eine wetterbedingte Absage durch den Kunden richtet sich nach Ziffer 9. Nicht erbrachte und tatsächlich ersparte Leistungen werden berücksichtigt.

11. Höhere Gewalt

Kann eine Partei ihre Leistung aufgrund eines bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und nicht beherrschbaren Ereignisses nicht erbringen, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer des Hindernisses. Die Parteien informieren sich unverzüglich und bemühen sich um eine zumutbare Ersatzlösung. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und nicht vermeidbare Fremdkosten werden nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.

12. Haftung von Event4U

Event4U haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten stets mindestens die zwingenden gesetzlichen Rechte.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung. Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere, soweit die gesetzliche Ausnahme für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen greift und der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Für Unternehmer ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Event4U Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.

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Ton, Licht, Bühne und technische Betreuung für Regensburg, Ostbayern und ausgewählte überregionale Projekte.

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